Grundwissen über Minischweine
So, 19. August 2018
- Minischweine werden ca. 15 Jahre alt
- Jedes Minischwein muss entsprechend der Tierkennzeichnungsverordnung behördlich registriert werden
- Das Tierschutzgesetz schreibt eine Haltung von mindestens zwei Schweinen vor
- Eine ausschließliche Wohnungshaltung ist ebenfalls verboten
- Da Minischweine hitzeempfindlich sind, benötigen sie einen schattenspendenden Unterstand
- Suhlmöglichkeiten müssen zur Regulation der Körpertemperatur vorhanden sein
- Kleine Kinder sollten niemals unbeaufsichtigt mit dem Schwein allein sein
- Die Fütterung von Küchenabfällen und Speiseresten ist verboten, empfehlenswert sind im Handel erhältliche Fertigfuttermittel
- Heu,Stroh,Obst und Gemüse bieten dem Schwein über den Tag verteilt willkommene Beschäftigungsmöglichkeiten
- Frisches Wasser muss immer frei verfügbar sein
Adresse
Kernstrasse 3
5144 Handenberg
Telefon: 07748 8065
Handy: 0664 2248962
Behindertengerechter Zugang
Kundenparkplatz
Zahlungsmittel
- Barzahlung
- Rechnung
Dienstzeiten
Mo 07.00 bis Di 19.00 Mi 15.00 bis 19.00 Do u. Fr 07.00 bis 19.00 Sa 07.00 bis 12.00
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Fotos
Impressum
Rechtsform: freiberufliche Tätigkeit Mag. Christian Russinger, Tierärztegemeinschaft Innviertel Ges.n.b.R
Kammer/Verband: Tierärztekammer
Sonstige Aufsichtsbehörde: BH Braunau am Inn
UID: ATU 40007808
Sparten: Gesundheit » Tierarzt , Gesundheit
Direktzugriff: https://tierarzt-russinger.gemeindeausstellung.at